Jetzt:
Universitäten in der EU dürfen den Anteil ausländischer Medizin-Studenten begrenzen, wenn ein Ärztemängel im eigenen Land droht.
Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
Quotenregelungen für Medizinstudiengänge gibt es zum Beispiel in Belgien und Österreich – zwei Länder, die bei deutschen NC-Flüchtlingen sehr beliebt sind.