Jetzt:
Die Studiengebühren in Baden-Württemberg stehen nicht im Widerspruch zu der Verfassung. Das hat heute der zweite Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim entschieden. Die Richter argumentierten, die Erhebung der Gebühren sei sozialverträglich, da Studenten die Möglichkeit hätten beispielsweise bei der L-Bank ein Darlehen aufzunehmen. Außerdem gäbe es zahlreiche Härtefallregelungen.
Drei Studenten der Uni Karlsruhe sowie eine Studentin der PH Freiburg hatten geklagt, da sie die Studiengebühren vor allem für Abiturienten aus einkommensschwachen Familien für abschreckend hielten.
Das heutige Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der VGH wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat.