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OLG: Studiengebühren sind “Mehrbedarf”

Studenten, die Unterhalt bekommen, können sich zusätzlich von ihren Eltern die Studiengebühren bezahlen lassen. Das hat das Koblenzer Oberlandesgericht entschieden. Laut Urteil handelt es sich um einen sogenannten Mehrbedarf. Das heißt, die Studiengebühren sind mit den gewöhnlichen Unterhaltszahlungen nicht abgedeckt.

Geklagt hatte eine Studentin, deren leiblicher Vater sich weigerte die Studiengebühren seiner Tocher in Höhe von 602 Euro zu übernehmen. Die Richter wiesen darauf hin, dass betroffene Studenten noch vor Semesterbeginn dem unterhaltspflichtigen Elternteil den erhöten Bedarf mitteilen müssen.

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